Die Novelle betrifft nicht nur ein Gesetz, sondern ein Geflecht aus EnWG, EEG und Messstellenbetriebsgesetz (MSBG). Sie setzt den Rahmen für digitale Netzanschlusspunkte, Steuerung von Einspeisung und Verbrauch sowie die Stabilisierung der Netze.
Besonders relevant: Änderungen bei der Einspeisung kleiner PV-Anlagen. Die Novelle führt Begrenzungen und Steuerungsmöglichkeiten ein, um das Netz vor Überlastung zu schützen.
Ob eine Anlage mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet ist, entscheidet über das anzuwendende Regime: mit oder ohne Steuerbarkeit. Es gibt erst eine generelle Höchstgrenze (z. B. 60 % der Spitzenkapazität) und später eine smartere Limitierung bei aktiviertem System.
Die Begrenzung der Einspeisung wirkt sich steuernd, aber meist moderat auf Vergütung aus — typischerweise im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Zudem wird bei negativen Strompreisen keine EEG-Vergütung gezahlt. Zur Ausgleich wird der Förderzeitraum um die Stunden mit negativen Preisen verlängert.
„Die Novelle betrifft … im weitesten Sinne EnWG, EEG und MSBG … Netzstabilität zu sichern, … über Steuern, Messen und Regeln.“
„Im Moment … gilt eine prozentuale Regel, dass 60 Prozent der Spitzenkapazität … abgeriegelt werden muss.“
„Bei negativen Preisen … dann in diesen Zeiten keine EEG-Vergütung mehr passiert.“